10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.10.2013 – X B 135/12

Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien Überlassung einer Wohnung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auch nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung liegen Einkünfte des Berechtigten nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG a.F. in Gestalt von Versorgungsleistungen (jetzt § 22 Nr. 1b EStG) vor, wenn ihm kostenfreies Wohnen zu gewähren ist und diese Aufwendungen beim Verpflichteten Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind .

Leitsatz

  1. NV: Auch nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung liegen Einkünfte des Berechtigten nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG a.F. in Gestalt von Versorgungsleistungen (jetzt § 22 Nr. 1b EStG) vor, wenn ihm kostenfreies Wohnen zu gewähren ist und diese Aufwendungen beim Verpflichteten Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind .
  2. NV: Die Einkünfte beschränken sich der Höhe nach auf die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden nutzungsbedingten Kosten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 5. Juni 2012, Az: 2 K 87/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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