10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.10.2012 – X B 130/12

Antrag auf Terminsänderung/Protokoll über die mündliche Verhandlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein kurz vor dem Sitzungstag eingereichtes ärztliches Attest, in dem das Gericht erstmals über eine Erkrankung informiert wird, reicht zur Glaubhaftmachung des Vorliegens einer die Terminsänderung rechtfertigenden Erkrankung nur aus, wenn in dem ärztlichen Attest auch bescheinigt wird, um welches Krankheitsbild es sich handelt (Abgrenzung zum…

Leitsatz

  1. NV: Ein kurz vor dem Sitzungstag eingereichtes ärztliches Attest, in dem das Gericht erstmals über eine Erkrankung informiert wird, reicht zur Glaubhaftmachung des Vorliegens einer die Terminsänderung rechtfertigenden Erkrankung nur aus, wenn in dem ärztlichen Attest auch bescheinigt wird, um welches Krankheitsbild es sich handelt (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 10. August 2011 IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912) .
  2. NV: Im Protokoll über die mündliche Verhandlung muss in Bezug auf ein verkündetes Urteil lediglich der Tag der Verkündung, nicht aber die genaue Uhrzeit wiedergegeben werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 14. März 2012, Az: 1 K 1296/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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