11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.07.2024 – XI B 29/24

Verfahrensrecht: Keine Beschwerde gegen einen PKH-Ablehnungsbeschluss, gegen einen Verweisungsbeschluss und gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung
ECLI: DE:BFH:2024:B.040724.XIB29.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe, Verweisungsbeschlüsse des Finanzgerichts und Beschlüsse, mit denen eine Protokollberichtigung vom Finanzgericht abgelehnt wird, können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

Leitsatz

NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe, Verweisungsbeschlüsse des Finanzgerichts und Beschlüsse, mit denen eine Protokollberichtigung vom Finanzgericht abgelehnt wird, können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerden der Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin gegen die Beschlüsse des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.08.2023 - 3 K 1053/14 wegen Prozesskostenhilfe und Amtshaftung werden als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 9. August 2023, Az: 3 K 1053/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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