9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.08.2011 – IX B 175/10

Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung

Aus dem Leitsatz

NV: Bescheinigt ein vom Kläger vorgelegtes ärztliches Attest, dass er nicht in der Lage sei, einen Gerichtstermin an einem bestimmten Tag wahrzunehmen, nachdem das Gericht schon drei Tage zuvor über die bösartige Tumorerkrankung des Klägers informiert worden war, so begründet dies in hinreichender Weise den Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung.

Leitsatz

NV: Bescheinigt ein vom Kläger vorgelegtes ärztliches Attest, dass er nicht in der Lage sei, einen Gerichtstermin an einem bestimmten Tag wahrzunehmen, nachdem das Gericht schon drei Tage zuvor über die bösartige Tumorerkrankung des Klägers informiert worden war, so begründet dies in hinreichender Weise den Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2010, Az: 1 K 2403/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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