8. SenatNV

BFH, Urteil vom 12.10.2011 – VIII R 2/10

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.10.2011 VIII R 6/10: Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Grundlagenbescheid - Folgebescheid: Zulässigkeit der Klage gegen den Folgebescheid

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) auch dann zulässig ist, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einen dem Folgebescheid zu Grunde liegenden Feststellungsbescheid geltend gemacht werden.

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) auch dann zulässig ist, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einen dem Folgebescheid zu Grunde liegenden Feststellungsbescheid geltend gemacht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 8. Dezember 2009, Az: 1 K 3655/06 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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