BFH, Beschluss vom 11.08.2026 – VIII B 51/25
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, in dem die Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids geprüft und verneint wird, erfasst die Rechtskraft des Urteils grundsätzlich auch die Feststellung, dass der zugrunde liegende Bescheid nicht nichtig ist.
Leitsatz
- NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, in dem die Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids geprüft und verneint wird, erfasst die Rechtskraft des Urteils grundsätzlich auch die Feststellung, dass der zugrunde liegende Bescheid nicht nichtig ist.
- NV: Die rechtskräftige Feststellung in einem Ersturteil über eine Anfechtungsklage, dass ein Bescheid nicht nichtig ist, schließt für denselben Bescheid die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage und einer Klage gegen die Ablehnung einer Nichtigkeitsfeststellung mit Regelungscharakter im Verfahren gemäß § 125 Abs. 5 der Abgabenordnung aus.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.06.2025 - 2 K 242/25 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 5. Juni 2025, Az: 2 K 242/25, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 124 Abs. 3 AOWirksamkeit des Verwaltungsakts
- § 125 Abs. 1 AONichtigkeit des Verwaltungsakts
- § 125 Abs. 5 AONichtigkeit des Verwaltungsakts
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Welche Bedeutung hat die Bekanntgabe für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts?
- VA wird erst mit Bekanntgabe wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 1 AO).
- Er wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 2 AO).
- Die Bekanntgabe setzt Fristen in Gang, insbesondere die Einspruchsfrist (§ 355 AO).
- Ein nichtiger VA ist unwirksam (§ 124 Abs. 3, § 125 AO).
Typische Nachfrage: Kann ein Bekanntgabemangel geheilt werden, und wenn ja, wann? - 2Wissensfrage · eigene Seite
Wann wird ein Verwaltungsakt wirksam?
Mit seiner Bekanntgabe und mit dem bekannt gegebenen Inhalt (§ 124 Abs. 1 AO). Nichtige VA sind unwirksam (§ 124 Abs. 3 AO).
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