BFH, Beschluss vom 26.02.2010 – VIII B 239/09
Aus dem Leitsatz
NV: Unter welchen Voraussetzungen Fehler beim Erlass eines Schätzungsbescheids im Einzelfall zu dessen Nichtigkeit führen, ist grundsätzlich nicht abstrakt klärbar.
Leitsatz
NV: Unter welchen Voraussetzungen Fehler beim Erlass eines Schätzungsbescheids im Einzelfall zu dessen Nichtigkeit führen, ist grundsätzlich nicht abstrakt klärbar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 24. September 2009, Az: 6 K 1727/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 125 AONichtigkeit des Verwaltungsakts
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
Weitere Entscheidungen zu § 125 AO
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Welche Bedeutung hat die Bekanntgabe für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts?
- VA wird erst mit Bekanntgabe wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 1 AO).
- Er wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 2 AO).
- Die Bekanntgabe setzt Fristen in Gang, insbesondere die Einspruchsfrist (§ 355 AO).
- Ein nichtiger VA ist unwirksam (§ 124 Abs. 3, § 125 AO).
Typische Nachfrage: Kann ein Bekanntgabemangel geheilt werden, und wenn ja, wann?
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