8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.02.2010 – VIII B 208/09

Durchbrechung der formellen Bestandskraft eines Steuerbescheids

Aus dem Leitsatz

NV: Die formelle Bestandskraft eines Steuerbescheids kann nicht auf die Weise durchbrochen werden, dass dem Bescheid auf Antrag des Steuerpflichtigen der Vorbehalt der Nachprüfung nachträglich beigefügt wird, wenn damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids unterlaufen würden .

Leitsatz

NV: Die formelle Bestandskraft eines Steuerbescheids kann nicht auf die Weise durchbrochen werden, dass dem Bescheid auf Antrag des Steuerpflichtigen der Vorbehalt der Nachprüfung nachträglich beigefügt wird, wenn damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids unterlaufen würden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 25. August 2009, Az: 13 K 100/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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