7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.06.2014 – VII S 8/14

Zum Antrag auf Änderung einer einstweiligen Anordnung wegen veränderter Umstände entsprechend § 927 ZPO

Aus dem Leitsatz

NV: Wird ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung durch Ablehnung der Verpflichtungsklage und Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig und kann deshalb vorläufiger Rechtsschutz nicht (mehr) in Anspruch genommen werden, ist damit auch der grundsätzlich entsprechend § 927 ZPO zulässige Antrag auf Änderung aufgrund neuer Erkenntnisse…

Leitsatz

NV: Wird ein Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung durch Ablehnung der Verpflichtungsklage und Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig und kann deshalb vorläufiger Rechtsschutz nicht (mehr) in Anspruch genommen werden, ist damit auch der grundsätzlich entsprechend § 927 ZPO zulässige Antrag auf Änderung aufgrund neuer Erkenntnisse erledigt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 114 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat