7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.02.2016 – VII S 26/15

Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

NV: Im Fall der Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH ist allein die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH maßgeblich; auf eine vermeintliche Gehörsverletzung durch das FG im Rahmen seiner mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidung kommt es dagegen nicht an .

Leitsatz

NV: Im Fall der Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH ist allein die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH maßgeblich; auf eine vermeintliche Gehörsverletzung durch das FG im Rahmen seiner mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidung kommt es dagegen nicht an .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2015 VII B 106/14 wird als unzulässig verworfen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 22. Mai 2015, Az: VII B 106/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 103 Abs. 1 GG
  • § 3 Abs. 2 Anl 1 Nr. 6400 GKG

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