7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.07.2014 – VII R 38/13

Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter manipulierten, rechtsgrundlos auf das Oder-Konto der Ehegatten ausgezahlten Steuererstattungen - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben wegen möglichen Mitverschuldens des Finanzamts - Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei dem Anspruch des FA auf Rückzahlung von Leistungen, die durch Manipulationen des FA-Sachbearbeiters generiert worden sind, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch aus § 37 Abs. 2 AO. Diese Ansprüche werden steuerrechtlich ebenso behandelt wie solche, die aus anderen Gründen zurückgefordert werden. Entscheidend ist, ob die…

Leitsatz

  1. NV: Bei dem Anspruch des FA auf Rückzahlung von Leistungen, die durch Manipulationen des FA-Sachbearbeiters generiert worden sind, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch aus § 37 Abs. 2 AO. Diese Ansprüche werden steuerrechtlich ebenso behandelt wie solche, die aus anderen Gründen zurückgefordert werden. Entscheidend ist, ob die zurückgeforderte Zahlung ausschließlich auf steuerrechtlichen Regelungen beruht .
  2. NV: Der Mitinhaber des Kontos, auf welches die erschlichenen Überweisungen geleitet worden sind, ist Leistungsempfänger .
  3. NV: Auch bei Annahme eines mitwirkenden Organisationsverschuldens des FA ist die Rückforderung einer erschlichenen Leistung vom Leistungsempfänger kein Ermessensfehlgebrauch, wenn dieser Kenntnis von dem auf der Manipulation beruhenden Zahlungseingang hatte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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