7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.02.2010 – VII R 37/08

Aufteilung des Rückzahlungsbetrags bei rechtsgrundloser Steuererstattung an Ehegatten

Aus dem Leitsatz

NV: Sind Steuern zusammen veranlagter Ehegatten im Wege des Steuerabzugs vom Lohn oder von Kapitalerträgen einbehalten worden, steht jedem der Ehegatten ein etwaiger Erstattungsanspruch nach dem Verhältnis der bei ihnen jeweils einbehaltenen Abzugsbeträge zu. Im selben Verhältnis entfällt ein Rückzahlungsbetrag auf jeden der Ehegatten, wenn der Rechtsgrund…

Leitsatz

NV: Sind Steuern zusammen veranlagter Ehegatten im Wege des Steuerabzugs vom Lohn oder von Kapitalerträgen einbehalten worden, steht jedem der Ehegatten ein etwaiger Erstattungsanspruch nach dem Verhältnis der bei ihnen jeweils einbehaltenen Abzugsbeträge zu. Im selben Verhältnis entfällt ein Rückzahlungsbetrag auf jeden der Ehegatten, wenn der Rechtsgrund für die Erstattung später wegfällt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 31. Juli 2008, Az: VI 439/2005, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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