BFH, Urteil vom 15.11.2022 – VII R 29/21 (VII R 17/18), VII R 29/21, VII R 17/18
Aus dem Leitsatz
1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen.
Leitsatz
- Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen.
- Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit der Erstattung des unter Verstoß gegen Unionsrecht festgesetzten Steuerbetrags.
- Die Pflicht zur Verzinsung erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum, in dem der Betrag dem Steuerschuldner nicht zur Verfügung stand, nicht nur auf volle Zinsmonate gemäß § 238 Abs. 1 Satz 2 AO.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 22.02.2018 - 14 K 924/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 22. Februar 2018, Az: 14 K 924/15, Urteil; vorgehend BFH, 19. November 2019, Az: VII R 17/18, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 9. September 2021, Az: C-100/20, Urteil; nachgehend FG München, 22. September 2023, Az: 14 K 924/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 3 StromStG
- § 238 Abs. 1 S. 1 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- Art. 2 Abs. 4 Buchst. b EGRL 96/2003
- § 238 Abs. 1 S. 2 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 236 AOProzesszinsen auf Erstattungsbeträge
- § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- Art. 100 Abs. 1 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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