7. SenatNV

BFH, Urteil vom 30.03.2010 – VII R 17/09

Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über einen aufgrund Bescheidaufhebung bestehenden Erstattungsanspruch - Keine Klärung der Steuerpflicht im Abrechnungsverfahren - Widersprüchliche Angaben im Festsetzungsverfahren und Erhebungsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Im Abrechnungsverfahren kommt es allein auf die formelle Bescheidlage an. Hat das FA den Umsatzsteuerbescheid wegen des Vorbringens aufgehoben, nicht der Unternehmer, der Bescheidadressat ist, sondern ein anderer Unternehmer habe die betreffenden Umsätze getätigt, hat jener Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung der auf seine Rechnung geleisteten…

Leitsatz

  1. NV: Im Abrechnungsverfahren kommt es allein auf die formelle Bescheidlage an. Hat das FA den Umsatzsteuerbescheid wegen des Vorbringens aufgehoben, nicht der Unternehmer, der Bescheidadressat ist, sondern ein anderer Unternehmer habe die betreffenden Umsätze getätigt, hat jener Unternehmer einen Anspruch auf Erstattung der auf seine Rechnung geleisteten Umsatzsteuer, auch wenn später behauptet wird, er habe tatsächlich doch diese Umsätze getätigt. Die Frage, welche Version zutrifft, kann nicht im Erhebungsverfahren geklärt werden .
  2. NV: Ein auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützter Anspruch des FA gegen den erstattungsberechtigten Unternehmer auf Abschluss eines Verrechnungsvertrags zugunsten des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das FA es versäumt hat, die Steuer gegen diesen festzusetzen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. März 2009, Az: 11 K 2484/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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