7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.12.2017 – VII B 85/17

Verzinsung zu erstattender Antidumpingzölle
ECLI: DE:BFH:2017:B.051217.VIIB85.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist durch die Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des BFH geklärt, dass wegen einer für ungültig erklärten Antidumpingzoll-Verordnung zu erstattende Antidumpingzölle ab dem Zeitpunkt der Abgabenentrichtung gemäß § 238 AO zu verzinsen sind .

Leitsatz

NV: Es ist durch die Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des BFH geklärt, dass wegen einer für ungültig erklärten Antidumpingzoll-Verordnung zu erstattende Antidumpingzölle ab dem Zeitpunkt der Abgabenentrichtung gemäß § 238 AO zu verzinsen sind .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Hauptzollamts wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2017 4 K 3268/14 Z wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Hauptzollamt zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 3. Mai 2017, Az: 4 K 3268/14 Z, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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