7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.08.2011 – VII B 59/11

Zuständigkeit der Finanzgerichte für die Überprüfung von Insolvenzanträgen der Finanzbehörden

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der vom FA gestellte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners stellt schlichtes hoheitliches Handeln dar, dessen Überprüfung dem FG und nicht dem Insolvenzgericht obliegt.

Leitsatz

  1. NV: Der vom FA gestellte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners stellt schlichtes hoheitliches Handeln dar, dessen Überprüfung dem FG und nicht dem Insolvenzgericht obliegt.
  2. NV: Aufgrund der Besonderheiten des Steuerrechtsverhältnisses ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis an einer finanzgerichtlichen Überprüfung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 4. März 2011, Az: 15 V 53/11, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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