7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.09.2010 – VII B 281/09

Insolvenzantrag bei werthaltigen Rückgewähransprüchen unzulässig - Verlust des Rechts auf Rüge mangelnder Sachaufklärung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Insolvenzantrag eines Finanzamts ist unzulässig, wenn dessen Forderung zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert ist. Verfügt der Steuerschuldner über mit Grundpfandrechten belasteten Grundbesitz, so ist der Insolvenzantrag unzulässig, wenn dem Steuerschuldner pfändbare Rückgewähransprüche zustehen, deren Werthaltigkeit nachgewiesen ist .

Leitsatz

  1. NV: Der Insolvenzantrag eines Finanzamts ist unzulässig, wenn dessen Forderung zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert ist. Verfügt der Steuerschuldner über mit Grundpfandrechten belasteten Grundbesitz, so ist der Insolvenzantrag unzulässig, wenn dem Steuerschuldner pfändbare Rückgewähransprüche zustehen, deren Werthaltigkeit nachgewiesen ist .
  2. NV: Das Recht, die mangelnde Aufklärung der Werthaltigkeit von Rückgewähransprüchen zu rügen, verliert ein Kläger, wenn er es unterlassen hat, diese Rüge spätestens in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu erheben und an der gewünschten Aufklärung durch Vorlage von Urkunden oder sonstigen Beweismitteln mitzuwirken. Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Bremen, 30. November 2009, Az: 2 K 121/09 (1), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 13 InsO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat