7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.05.2013 – VII B 199/12
Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des Steuerbescheids
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Frist für die Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs beginnt mit der Zahlung des zu erstattenden Betrages, wenn sich der Erstattungsanspruch auf eine rechtsgrundlose Zahlung, etwa auf einen nichtigen Steuerbescheid, bezieht. § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist insoweit nicht einschlägig .
Leitsatz
- NV: Die Frist für die Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs beginnt mit der Zahlung des zu erstattenden Betrages, wenn sich der Erstattungsanspruch auf eine rechtsgrundlose Zahlung, etwa auf einen nichtigen Steuerbescheid, bezieht. § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist insoweit nicht einschlägig .
- NV: Dem Steuerpflichtigen ist es zumutbar, für den Fall der Nichtigkeit eines Steuerbescheides vorsorglich seinen Anspruch z.B. durch Zahlungsaufforderung geltend zu machen und dadurch den Lauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 19. September 2012, Az: 3 K 427/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 37 Abs. 2 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 229 Abs. 1 S. 2 AOBeginn der Verjährung
- § 231 Abs. 1 S. 1 AOUnterbrechung der Verjährung
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