BFH, Beschluss vom 21.10.2020 – VII B 121/19
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht.
Leitsatz
- NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht.
- NV: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann gegebenenfalls auch zu berücksichtigen sein, ob sich der Antrag auf eine Sitzung des Senats oder des Einzelrichters bezieht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21.10.2019 - 5 K 1242/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 21. Oktober 2019, Az: 5 K 1242/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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