6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.09.2012 – VI S 9/12

Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auf den Vorwurf, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann eine Anhörungsrüge nicht gestützt werden.

Leitsatz

  1. NV: Auf den Vorwurf, das Gericht habe in der Sache fehlerhaft entschieden, kann eine Anhörungsrüge nicht gestützt werden.
  2. NV: Ein richterlicher Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht des Begehrens des rechtskundig vertretenen Beteiligten ist regelmäßig dann entbehrlich, wenn hierauf bereits der Prozessgegner hingewiesen hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 2. Mai 2012, Az: VI B 7/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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