6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.07.2010 – VI B 109/09

Steuerliche Qualifikation der Zahlung einer Gesellschaft an ihren Vorstand für eine zugesagte, aber nicht vollzogene Unternehmensbeteiligung - Der Tatsacheninstanz obliegende Gesamtwürdigung - Keine umfassende Erörterungspflicht des FG

Aus dem Leitsatz

NV: Ob die Zahlung einer Gesellschaft an eines ihrer Vorstandsmitglieder für eine vor dessen Bestellung zugesagte, aber später nicht realisierte Unternehmensbeteiligung Arbeitslohn, Einnahme aus selbständiger Tätigkeit oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzuordnen ist, ist von der Tatsacheninstanz im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen .

Leitsatz

NV: Ob die Zahlung einer Gesellschaft an eines ihrer Vorstandsmitglieder für eine vor dessen Bestellung zugesagte, aber später nicht realisierte Unternehmensbeteiligung Arbeitslohn, Einnahme aus selbständiger Tätigkeit oder dem nichtsteuerbaren Bereich zuzuordnen ist, ist von der Tatsacheninstanz im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 14. Juli 2009, Az: 3 K 197/08, Urteil

Zitierte Normen

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