5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.09.2010 – V S 26/09

Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge ist darzulegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen wurde .

Leitsatz

  1. NV: Für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge ist darzulegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen wurde .
  2. NV: Die Kündigung einer Vollmacht wird erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 6. August 2009, Az: V B 88/08, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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