BFH, Beschluss vom 01.09.2016 – V S 24/16
Aus dem Leitsatz
1. NV: Mit der Rüge, der BFH habe es entgegen seiner Verpflichtung unterlassen, das Verfahren dem EuGH vorzulegen, wird nicht die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), sondern des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) geltend gemacht .
Leitsatz
- NV: Mit der Rüge, der BFH habe es entgegen seiner Verpflichtung unterlassen, das Verfahren dem EuGH vorzulegen, wird nicht die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), sondern des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) geltend gemacht .
- NV: Eine zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG führende Verletzung gegen die unionsrechtliche Vorlagepflicht liegt erst bei einer willkürlichen Außerachtlassung der Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH vor .
- NV: Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht statthaft .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 2016 V B 97/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 10. Juni 2016, Az: V B 97/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 101 Abs. 1 GG
- Art. 103 Abs. 1 GG
- Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 267 AEUV
- Art. 234 EG
Weitere Entscheidungen zu § 133a FGO
- BFH VIII S 3/22 vom 23.08.2022amtlichUnzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen AnhörungsrügeDie Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a…
- BFH X K 4/18 vom 20.03.2019amtlichÜberlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens1. Ein isoliertes Verfahren auf Bewilligung von PKH stellt ein Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Dagegen ist eine sich hieran…
- BFH V S 6/26 vom 24.06.2026NVAnhörungsrüge - tatsächliche ZugangsvermutungNV: Für die Berechnung der zweiwöchigen Rügefrist nach § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO ist die Bekanntgabefiktion des § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO zwar nicht anwendbar.…
- BFH VIII S 14/25 vom 22.04.2026NVAnhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Streitwertfestsetzung durch den BFHNV: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, in dem die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes…
- BFH V S 4/25 vom 17.11.2025NVDarlegungsanforderungen einer AnhörungsrügeNV: Für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ist insbesondere schlüssig und substantiiert darzulegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht…
- BFH IV S 9/25 vom 23.09.2025NVAnhörungsrüge: Fristberechnung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung bei formloser Übermittlung per EGVP1. NV: Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist im Sinne des § 133a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt es nicht darauf an, wann ein vom…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche