BFH, Urteil vom 30.06.2011 – V R 37/09
Aus dem Leitsatz
NV: Der Begriff der Betriebsstätte in § 3a Abs. 1 Satz 2 UStG entspricht der in Art. 9 der Richtlinie 77/388 EWG bezeichneten Niederlassung und erfordert, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung hat .
Leitsatz
NV: Der Begriff der Betriebsstätte in § 3a Abs. 1 Satz 2 UStG entspricht der in Art. 9 der Richtlinie 77/388 EWG bezeichneten Niederlassung und erfordert, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung hat .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 22. Juli 2009, Az: 5 K 3371/05 U, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 AOBetriebstätte
- § 1 Abs. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 1 Abs. 2 UStGSteuerbare Umsätze
- § 3 Abs. 9 UStGLieferung, sonstige Leistung
- § 3a Abs. 1 UStGOrt der sonstigen Leistung
- Art. 9 Abs. 1 EWGRL 388/77
- Art. 44 EGRL 112/2006
- § 3a Abs. 2 UStGOrt der sonstigen Leistung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Prüferfrage · eigene Seite
Ein deutscher Bauunternehmer errichtet in Österreich eine Halle; die Arbeiten dauern neun Monate. Hat er dort eine Betriebsstätte?
- Nationaler Betriebsstättenbegriff: feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 S. 1 AO); Bauausführungen gelten als Betriebsstätte, wenn sie länger als sechs Monate dauern (§ 12 S. 2 Nr. 8 AO).
- Abkommensrechtlich ist der DBA-Betriebsstättenbegriff maßgeblich (Art. 5 OECD-MA); Bauausführungen begründen nach dem OECD-MA erst bei einer Dauer von mehr als zwölf Monaten eine Betriebsstätte, einzelne DBA weichen ab.
- Bei Bestehen einer Betriebsstätte hat der Quellenstaat das Besteuerungsrecht für die zurechenbaren Gewinne (Art. 7 OECD-MA); Deutschland stellt nach dem jeweiligen DBA frei oder rechnet an.
- Ergebnis hängt daher von der konkreten Frist im DBA mit Österreich ab; bei Freistellung Progressionsvorbehalt bzw. Aktivitätsvorbehalt prüfen.
Typische Nachfrage: Wie werden Gewinne einer Betriebsstätte nach dem Fremdvergleichsgrundsatz abgegrenzt (§ 1 Abs. 5 AStG)? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Klausurfrage · eigene Seite
Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 5Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
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