5. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.02.2014 – V R 32/11

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.02.2014 V R 18/11 - Keine Entgeltminderung bei Vermittlung

Aus dem Leitsatz

NV: Aufgrund des EuGH-Urteils Ibero Tours hält der Senat nicht daran fest, dass ein Vermittler, der für einen anderen Unternehmer das Erbringen einer Leistung steuerpflichtig vermittelt, das Entgelt für die gegenüber seinem Auftraggeber erbrachte Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass…

Leitsatz

NV: Aufgrund des EuGH-Urteils Ibero Tours hält der Senat nicht daran fest, dass ein Vermittler, der für einen anderen Unternehmer das Erbringen einer Leistung steuerpflichtig vermittelt, das Entgelt für die gegenüber seinem Auftraggeber erbrachte Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 26. September 2011, Az: 3 K 1015/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 17 Abs. 1 S. 1 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
  • Art. 11 Teil C Abs. 1 UAbs 1 EWGRL 388/77
  • § 25 UStGBesteuerung von Reiseleistungen
  • § 10 Abs. 1 UStGBemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a EWGRL 388/77

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    § 10 Abs. 1 S. 2 UStG: Entgelt ist auch, was der Unternehmer von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält.

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