5. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.08.2016 – V R 31/14

Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
ECLI: DE:BFH:2016:U.230816.VR31.14.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).

Leitsatz

NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. April 2013 1 K 3282/12 aufgehoben. Die Sache wird wegen des Kindergeldes für das Kind D an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen. Diesem wird insofern die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Insofern hat die Kosten des gesamten Verfahrens der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 23. April 2013, Az: 1 K 3282/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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