5. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.10.2014 – V R 24/14

Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung des Kindes - Einstellung der Arbeitsvermittlung - Unschädlichkeit der fehlenden Bekanntgabe - Feststellungslast bei behaupteter beachtlicher Pflichtverletzung des Kindes

Aus dem Leitsatz

1. NV: Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann der durch die Meldung eines Kindes als arbeitsuchend begründete Status entfällt, sind für das Kindergeld die Vorschriften des Sozialrechts heranzuziehen .

Leitsatz

  1. NV: Da keine ausdrückliche steuerliche Regelung besteht, wann der durch die Meldung eines Kindes als arbeitsuchend begründete Status entfällt, sind für das Kindergeld die Vorschriften des Sozialrechts heranzuziehen .
  2. NV: Zwar ist die Einstellungsverfügung ein Verwaltungsakt i.S. des § 31 SGB X, dennoch setzt der Wegfall der Arbeitsuchendmeldung nicht konstitutiv die wirksame Bekanntgabe der Einstellungsverfügung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III voraus .
  3. NV: Wird die Einstellung der Arbeitsvermittlung dem Arbeitsuchenden nicht bekanntgegeben, ist für den Fortbestand der Arbeitsuchendmeldung maßgeblich darauf abzustellen, ob das arbeitsuchende Kind eine die Agentur für Arbeit zur Einstellung der Vermittlung berechtigende Pflichtverletzung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III begangen hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 2. April 2014, Az: 9 K 144/13, Urteil

Zitierte Normen

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