5. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.04.2010 – V R 11/09

Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Klage gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid ist im Allgemeinen unzulässig.

Leitsatz

  1. NV: Eine Klage gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid ist im Allgemeinen unzulässig.
  2. NV: Eine Umsatzsteuerfestsetzung, die zu einer Steuer von 0,07 € führt, ist, wenn sie auf einer Rundungsdifferenz beruht und das FA im Bescheid ausdrücklich darauf hinweist, dass Beträge unter einem 1 € nicht erhoben werden, einer Nullfestsetzung gleichzustellen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 17. Februar 2009, Az: 2 K 1138/2008, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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