5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.08.2010 – V E 2/09

Streitwert bei Nichtzulassungsbeschwerden

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers im Klageverfahren.

Leitsatz

  1. NV: Der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers im Klageverfahren.
  2. NV: Die Kosten des ersten Rechtszuges werden bei dem Gericht angesetzt, bei dem das Verfahren im ersten Rechtszug anhängig ist und die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bei dem Rechtsmittelgericht.
  3. NV: Eine Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges besteht nicht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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