5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.02.2011 – V B 61/10

Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Für die Entscheidung, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war, ist das FG auch dann zuständig, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen erst im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BFH abgegeben werden .

Leitsatz

NV: Für die Entscheidung, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war, ist das FG auch dann zuständig, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen erst im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BFH abgegeben werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 18. Mai 2010, Az: 15 K 4721/06 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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