5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.01.2011 – V B 154/09

Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten - Einwendungen gegen die Schätzung der Haftungsquote

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn die Akteneinsicht ausdrücklich verweigert worden ist. Das FG ist nicht verpflichtet, einen durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertretenen Steuerpflichtigen auf das Recht zur Akteneinsicht hinzuweisen.

Leitsatz

NV: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn die Akteneinsicht ausdrücklich verweigert worden ist. Das FG ist nicht verpflichtet, einen durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertretenen Steuerpflichtigen auf das Recht zur Akteneinsicht hinzuweisen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. Juli 2009, Az: 3 K 729/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 78 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat