5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.01.2015 – V B 146/14

Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die vorübergehende Überlassung der Prozessakten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten kommt nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen in Betracht .

Leitsatz

  1. NV: Die vorübergehende Überlassung der Prozessakten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten kommt nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen in Betracht .
  2. NV: Die Rechtsprechung des BFH zur Art und Weise der Akteneinsicht verletzt keine Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2014 4 K 4156/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 5. November 2014, Az: 4 K 4156/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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