5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.12.2012 – V B 114/11

Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der Rechnung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Gericht muss von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können .

Leitsatz

  1. NV: Das Gericht muss von sich aus die Akten beiziehen, die Informationen für die Entscheidung des Rechtsstreits enthalten können .
  2. NV: Bestätigt das FG die Inanspruchnahme eines Klägers wegen unberechtigten Steuerausweises (§ 14 Abs. 3 UStG a.F., ab 2004: § 14c UStG), muss es den Inhalt der Rechnungen jedenfalls dann durch deren Beiziehung aufklären und kann nicht auf die Feststellungen der Steuerfahndung Bezug nehmen, wenn der Kläger geltend macht, die Schriftstücke erfüllten nicht alle Merkmale einer Rechnung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. Oktober 2011, Az: 5 K 9315/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?

    • Abzugsberechtigter Unternehmer.
    • Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
    • Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
    • Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
    • Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
    Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Buchhändler liefert einem Unternehmer Fachbücher, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, weist in der Rechnung aber 19 % USt aus. In welcher Höhe kann der Unternehmer Vorsteuer abziehen?

    Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für den Umsatz (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG), also 7 %. Den Mehrbetrag schuldet der Buchhändler nach § 14c Abs. 1 UStG; er ist beim Empfänger nicht als Vorsteuer abziehbar.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Kleinunternehmer weist USt in seiner Rechnung aus – Vorsteuerabzug beim Empfänger?

    Nein – seine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; der Ausweis ist ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG) und keine gesetzlich für die Leistung geschuldete Steuer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG).

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