5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.05.2011 – V B 11/11

Keine Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten kommt im Regelfall nicht in Betracht .

Leitsatz

NV: Eine Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten kommt im Regelfall nicht in Betracht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. November 2010, Az: 9 V 3104/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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