5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.12.2016 – V B 100/16

Kindergeld und Aufenthaltstitel
ECLI: DE:BFH:2016:B.071216.VB100.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, kommt dem kindergeldrechtlich keine Rückwirkung zu, da für den Anspruch auf Kindergeld der "Besitz" eines Aufenthaltstitels erforderlich ist.

Leitsatz

NV: Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, kommt dem kindergeldrechtlich keine Rückwirkung zu, da für den Anspruch auf Kindergeld der "Besitz" eines Aufenthaltstitels erforderlich ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2016 5 K 5236/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. Juni 2016, Az: 5 K 5236/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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