9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.12.2013 – IX S 22/13

Anhörungsrüge - Darlegungsanforderungen

Aus dem Leitsatz

NV: Hat der Bundesfinanzhof die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, wird mit der Behauptung, der Bundesfinanzhof habe die Darlegungsanforderungen überspannt und deshalb eine inhaltliche Prüfung der Nichtzulassungsbeschwerde zu Unrecht unterlassen, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig dargelegt.

Leitsatz

NV: Hat der Bundesfinanzhof die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, wird mit der Behauptung, der Bundesfinanzhof habe die Darlegungsanforderungen überspannt und deshalb eine inhaltliche Prüfung der Nichtzulassungsbeschwerde zu Unrecht unterlassen, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig dargelegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 16. Oktober 2013, Az: IX B 69/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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