9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.08.2018 – IX S 1/18

Mehrfach wiederholte Anhörungsrüge
ECLI: DE:BFH:2018:B.070818.IXS1.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Eine weitere Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden Beschluss, mit dem eine wiederholte Anhörungsrüge als nicht statthaft verworfen wurde, ist ebenfalls nicht statthaft.

Leitsatz

NV: Eine weitere Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden Beschluss, mit dem eine wiederholte Anhörungsrüge als nicht statthaft verworfen wurde, ist ebenfalls nicht statthaft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Dezember 2017 IX S 31/17 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 15. November 2017, Az: IX S 31/17, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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