9. SenatNV

BFH, Urteil vom 20.10.2010 – IX R 55/09

Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Verjährung von Eigenheimzulage - Keine Abweichung von Verjährungsvorschriften der AO bei Europarechtswidrigkeit der materiellen Anspruchsnorm

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren .

Leitsatz

  1. NV: Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren .
  2. NV: Zur Verjährung von Eigenheimzulage .
  3. NV: Auch wenn die materielle Anspruchsnorm gegen Europarecht verstößt, rechtfertigt dies keine Abweichung von den Verjährungsvorschriften der AO .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Oktober 2009, Az: 9 K 146/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Mandant M (Pflichtveranlagung) reicht seine Einkommensteuererklärung 2021 am 15.03.2023 ein. Wann endet die reguläre Festsetzungsfrist?

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