9. SenatNV

BFH, Urteil vom 07.02.2012 – IX R 27/10

Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge

Aus dem Leitsatz

NV: Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens setzt § 11d Abs. 1 EStDV die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA voraus, nicht jedoch auch die Verwirklichung eines Tatbestands der Einkunftsart durch den Rechtsvorgänger.

Leitsatz

NV: Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens setzt § 11d Abs. 1 EStDV die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA voraus, nicht jedoch auch die Verwirklichung eines Tatbestands der Einkunftsart durch den Rechtsvorgänger.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 18. Mai 2010, Az: 13 K 1288/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 7 Abs. 5 S. 1 EStGAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
  • § 7 Abs. 5 S. 3 EStGAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
  • § 11d Abs. 1 EStDVAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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