9. SenatNV

BFH, Urteil vom 17.04.2018 – IX R 24/17

Keine Übertragung eines für den Erblasser festgestellten Verlustvortrags zum 31. Dezember 2009 auf die Erben aus Billigkeitsgründen - Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung
ECLI: DE:BFH:2018:U.170418.IXR24.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Liegt im Einzelfall kein ungewollter Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes vor, scheiden sachliche Billigkeitsmaßnahmen aus .

Leitsatz

NV: Liegt im Einzelfall kein ungewollter Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes vor, scheiden sachliche Billigkeitsmaßnahmen aus .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. Juli 2017 11 K 954/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 6. Juli 2017, Az: 11 K 954/16, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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