BFH, Urteil vom 23.05.2012 – IX R 2/12
Aus dem Leitsatz
Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.
Leitsatz
Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar, können sie nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB in die Herstellungskosten des Gebäudes einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 24. November 2011, Az: 11 K 2686/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGWerbungskosten
- § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStGWerbungskosten
- § 7 EStGAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 255 Abs. 2 HGBBewertungsmaßstäbe
- § 255 Abs. 3 HGBBewertungsmaßstäbe
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?
Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
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Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz? - 3Prüferfrage · eigene Seite
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