9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.10.2013 – IX B 73/13

Prüfung der Einspruchseinlegung und der Zulässigkeit des Einspruchs durch das Finanzgericht - Zulässigkeit der Klage bei zu Unrecht erlassener Einspruchsentscheidung des Finanzamts - Auslegung des Klageantrags bei Verlustfeststellungsbescheid und Einkommensteuerbescheid

Aus dem Leitsatz

NV: Die Zulässigkeit des Einspruchs - einschließlich der Frage, ob überhaupt Einspruch eingelegt worden ist - unterliegt der vollen sachlichen Überprüfung durch das Finanzgericht. Die Klage ist deshalb nicht unzulässig, wenn das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung erlassen hat, obwohl möglicherweise kein Einspruch eingelegt worden ist .

Leitsatz

NV: Die Zulässigkeit des Einspruchs - einschließlich der Frage, ob überhaupt Einspruch eingelegt worden ist - unterliegt der vollen sachlichen Überprüfung durch das Finanzgericht. Die Klage ist deshalb nicht unzulässig, wenn das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung erlassen hat, obwohl möglicherweise kein Einspruch eingelegt worden ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 15. April 2013, Az: 16 K 1841/11 E, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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