9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.07.2013 – IX B 27/13

Nichtzulassungsbeschwerde, Akteneinsicht

Aus dem Leitsatz

NV: Eine angeblich nicht hinreichend gewährte Akteneinsicht kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen. Vielmehr ist gegen eine Verweigerung oder nicht hinreichende Gewährung der Akteneinsicht seitens des FG Erinnerung und Beschwerde gemäß §§ 133, 128 Abs. 1 FGO gegeben.

Leitsatz

NV: Eine angeblich nicht hinreichend gewährte Akteneinsicht kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen. Vielmehr ist gegen eine Verweigerung oder nicht hinreichende Gewährung der Akteneinsicht seitens des FG Erinnerung und Beschwerde gemäß §§ 133, 128 Abs. 1 FGO gegeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 18. Januar 2013, Az: 10 K 4335/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 78 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat