9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.09.2010 – IX B 128/10

Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Gegen die Entscheidung über eine Anhörungsrüge ist die Beschwerde nicht statthaft.

Leitsatz

NV: Gegen die Entscheidung über eine Anhörungsrüge ist die Beschwerde nicht statthaft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 21. Januar 2010, Az: 8 K 339/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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