9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.08.2023 – IX B 114/22

Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung
ECLI: DE:BFH:2023:B.180823.IXB114.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung tatsächliches Vorbringen des Einspruchsführers zu einem im Rahmen der Klage wiederholten, selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen übergangen, genügt das Finanzgericht seiner Begründungspflicht nicht, wenn es lediglich auf die Einspruchsentscheidung Bezug nimmt (§ 105 Abs. 5 der…

Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung tatsächliches Vorbringen des Einspruchsführers zu einem im Rahmen der Klage wiederholten, selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen übergangen, genügt das Finanzgericht seiner Begründungspflicht nicht, wenn es lediglich auf die Einspruchsentscheidung Bezug nimmt (§ 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.10.2022 - 10 K 10142/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 21. Oktober 2022, Az: 10 K 10142/17, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 27. Juni 2024, Az: 10 K 10142/17, Urteil

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