4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.05.2014 – IV S 11/14

Kein Rechtsbehelf gegen Entscheidung über Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gegen dieselbe Entscheidung kann nicht mehrfach Anhörungsrüge erhoben werden.

Leitsatz

  1. NV: Gegen dieselbe Entscheidung kann nicht mehrfach Anhörungsrüge erhoben werden.
  2. NV: Gegen den Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann weder wiederum Anhörungsrüge noch Gegenvorstellung noch außerordentliche Beschwerde erhoben werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 13. Februar 2014, Az: IV B 109/13, Beschluss; vorgehend BFH, 19. März 2014, Az: IV S 6/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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