4. SenatNV
BFH, Beschluss vom 22.05.2014 – IV S 11/14
Kein Rechtsbehelf gegen Entscheidung über Anhörungsrüge
Aus dem Leitsatz
1. NV: Gegen dieselbe Entscheidung kann nicht mehrfach Anhörungsrüge erhoben werden.
Leitsatz
- NV: Gegen dieselbe Entscheidung kann nicht mehrfach Anhörungsrüge erhoben werden.
- NV: Gegen den Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann weder wiederum Anhörungsrüge noch Gegenvorstellung noch außerordentliche Beschwerde erhoben werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 13. Februar 2014, Az: IV B 109/13, Beschluss; vorgehend BFH, 19. März 2014, Az: IV S 6/14, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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