4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.10.2013 – IV R 25/10

Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im Klageverfahren vollbeendeten Personengesellschaft

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft während des Klageverfahrens sind die durch den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid beschwerten Gesellschafter, die im Streitzeitraum an der Gesellschaft beteiligt waren, als deren prozessuale Rechtsnachfolger anzusehen.

Leitsatz

  1. NV: Bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft während des Klageverfahrens sind die durch den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid beschwerten Gesellschafter, die im Streitzeitraum an der Gesellschaft beteiligt waren, als deren prozessuale Rechtsnachfolger anzusehen.
  2. NV: Die prozessuale Rechtsnachfolge erstreckt sich allerdings nicht auf die Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Klageerhebung aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, ungeachtet des Umstandes, dass sie zum Verfahren beigeladen worden sind.
  3. NV: Die Klagebefugnis eines Gesellschafters nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO vermittelt nur ein beschränktes Klagerecht hinsichtlich der Feststellungen, die den Gesellschafter in seinen eigenen Rechten gemäß § 40 Abs. 2 FGO betreffen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 28. April 2010, Az: 3 K 299/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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