4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.04.2011 – IV B 81/09

Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Beiderseitige Erklärung der Beteiligten, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, sind auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision möglich und zulässig. Die verfahrensrechtliche Wirkung der Erledigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde zulässig ist .

Leitsatz

NV: Beiderseitige Erklärung der Beteiligten, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, sind auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision möglich und zulässig. Die verfahrensrechtliche Wirkung der Erledigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde zulässig ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 28. April 2009, Az: 13 K 1899/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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