4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.08.2013 – IV B 62/13

Beiladung eines ehemaligen Gesellschafters zum Klageverfahren eines anderen ehemaligen Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid nur bei Selbstbetroffenheit i.S. des § 40 Abs. 2 FGO - Umfang des Klagebegehrens gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Vollbeendigung einer KG geht deren Klagebefugnis gegenüber Gewinnfeststellungsbescheiden auf die ehemaligen Gesellschafter über .

Leitsatz

  1. NV: Mit der Vollbeendigung einer KG geht deren Klagebefugnis gegenüber Gewinnfeststellungsbescheiden auf die ehemaligen Gesellschafter über .
  2. NV: Zu dem Klageverfahren eines ehemaligen Gesellschafters sind die ehemaligen Gesellschafter, die nicht selber Klage erhoben haben, beizuladen, soweit sie vom Ausgang des Verfahrens i.S. des § 40 Abs. 2 FGO betroffen sind .
  3. NV: Der Feststellungsbescheid stellt sich als eine Zusammenfassung einzelner Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen dar, die --soweit sie eine rechtlich selbständige Würdigung enthalten-- auch als selbständiger Gegenstand eines Klageverfahrens in Betracht kommen und einem eigenständigen prozessualen Schicksal unterliegen .
  4. NV: Der Umfang des Klagebegehrens gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist durch Auslegung des gesamten Klagevorbringens zu ermitteln .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 2. April 2013, Az: 5 K 1617/12, Beschluss

Zitierte Normen

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