BFH, Beschluss vom 20.06.2012 – IV B 147/11
Aus dem Leitsatz
NV: Die Klage einer infolge Umwandlung in eine GmbH vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG, der mit einem Gewinnfeststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden wurde, ist offensichtlich unzulässig. Einer notwendigen Beiladung der (ehemaligen) Kommanditisten zum Verfahren bedarf es dann nicht mehr .
Leitsatz
NV: Die Klage einer infolge Umwandlung in eine GmbH vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG, der mit einem Gewinnfeststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden wurde, ist offensichtlich unzulässig. Einer notwendigen Beiladung der (ehemaligen) Kommanditisten zum Verfahren bedarf es dann nicht mehr .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 24. Oktober 2011, Az: 13 K 3555/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15a Abs. 4 EStGVerluste bei beschränkter Haftung
- § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AOGesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?
Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.
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